Unterwegs
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auswärtsfahrten
Der Veranstalter der Fahrten ist die Nordkurve12.
Die Abfahrtszeiten sind ohne Gewähr, jeder Mitfahrer verpflichtet sich mindestens drei Tage vor der jeweiligen Fahrt, sich über eventuelle Änderungen des Reiseablaufes zu erkundigen. Für eventuelle Zusatzkosten durch verspätete Ankunft bei der Rückreise kommt der Veranstalter nicht auf. Bei nicht Zustandekommen der Fahrt wird der bereits bezahlte Reisepreis zurück erstattet. Dies wird den angemeldeten Personen rechtzeitig mitgeteilt.
Bei schuldhafter Verzögerung der Rückfahrt behält sich der Veranstalter vor, von der/den dafür Verantwortlichen Person/en die eventuell entstehenden Mehrkosten einzufordern. Jeder Teilnehmer ist selber für das pünktliche erscheinen zur Rückfahrt am Bus verantwortlich, bei Verspätung und bereits abgefahrenen Bus, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, durch Zusätzliche Kosten für die Rückreise.
Die Anmeldung gilt erst als perfekt nach der Bezahlung des gesamten Fahrpreises und Bestätigung der Nordkurve12. Sollte es auf dem Anreiseweg zu Verspätungen dahin gehend kommen, dass das Spiel zu spät oder gar nicht besucht werden kann, werden Reisepreis nur durch Schuldhafte Verantwortung der Nordkurve12 erstattet.
Die Fahrten werden in Reisebussen, bei geringer Nachfrage eventuell auch in Kleinbussen durchgeführt, jeder Mitreisende reist auf eigenes Risiko, jede Haftung ist seitens der Nordkurve12 und Busunternehmen/Flug- Fährgesellschaft ausgeschlossen. Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung / Haftungsausschluss des Erziehungsberechtigten und müssen bei Alleinreise mindestens 16 Jahre alt sein. Die Einverständniserklärung / Haftungsausschluss ist unter bus@nk12.de anzufordern und bei Antritt der Reise dem Fahrverantwortlichen unaufgefordert zu übergeben.
Das mitbringen von Getränken ist grundsätzlich erlaubt, jedoch ist der Besitzer eigener Getränke dafür verantwortlich, das Voll/Leergut Ordnungsgemäß zu entsorgen, ebenso ist er dafür verantwortlich, das durch ihn mitgebrachte Getränke keine Gefahren- und/oder Unfallquellen darstellen.
Mitreisende Personen die aufgrund von Behinderungen und/oder Medikamenteneinnahme keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen dürfen, sind angehalten dies auch einzuhalten, es gibt keine Aufsichtspflicht seitens des Veranstalters.
Bei Spielen im Ausland ist immer der Personalausweis/Reisepass, eventuell Visum mitzuführen. Das jeweilige Landesrecht bleibt davon unberührt, den Anweisungen örtlichen Polizei/Sicherheitskräften ist unbedingt folge zu leisten.