Auf der gestrigen Versammlung der Fanclubvorsitzenden wurde entschieden, dass die Fans von Bayer 04 mit der symbolträchtigen Summe von 1904,- Euro aus dem Fanbudget das Projekt Fanrechtefonds unterstützen wollen. Der Fonds dient dem Zweck, die Rechte von Zuschauern bei Fußballspielen – insbesondere des Teiles der Zuschauer, der aktiv zur Wahrung und Entwicklung einer Fankultur beiträgt – gegenüber den Veranstaltern, deren Ordnungskräften sowie gegenüber der öffentlichen Gewalt zu wahren, durchzusetzen und zu stärken.
Das Projekt wird getragen von zahlreichen deutschen Fanclubs und Fangruppen, von den beiden überregionalen Fanorganisationen BAFF und PRO FANS sowie von vielen Einzelpersonen. Ein aus fünf Fans verschiedener Vereine bestehender Kassenrat entscheidet im Einklang mit der Satzung des Treuhandkontos über die Verwendung der Spenden. Zwei Anwälte verwalten das Geld und überwachen die satzungsgemäße Nutzung.
Ein Schwerpunkt dabei ist vor allem der Kampf gegen unberechtigte Einträge in die Datei “Gewalttäter Sport”. Aktuell ist ein vom Fanrechtefonds unterstützte Fußballfan aus Hannover, der erfolgreich gegen seine Führung in der Datei Gewalttäter Sport geklagt hatte, jetzt im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg erneut zu seinem Recht gekommen. Die Richter am Verwaltungsgericht Hannover hatten bereits im Ausgangsverfahren eine Rechtswidrigkeit des Eintrages, vor allem aber auch der gesamten Datei Gewalttäter Sport, festgestellt. Somit liegt es am Innenministerium, die Datei Gewalttäter Sport zu einem rechtmäßigen Mittel zu machen.
Hierbei fordert der Fanrechtefonds eine höhere Schwelle für Einträge in die Datei sowie eine Pflicht der ausführenden Behörden zur pro-aktiven Information der Betroffenen, damit diese im Falle unberechtigter Führung in der Datei Gewalttäter Sport die Möglichkeit zu einer Reaktion haben. Schließlich stellt ein solcher Eintrag die Betroffenen nicht selten vor Probleme bei der Ausreise aus Deutschland, zum Beispiel am Flughafen. Weiterhin fordert der Fanrechtefonds eine umgehende Löschung der Daten Betroffener, wenn das dem Eintrag zugrunde liegende Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Der Fanrechtefonds ist keineswegs gegen eine Sammlung polizeilicher Erkenntnisse auf rechtsstaatlicher Grundlage, unbescholtene Fans müssen aber unbedingt besser vor polizeilicher Datensammelwut geschützt werden.